Kurzzeitkennzeichen

Im Detail

Was man zu einem Kurzzeitkennzeichen wissen sollte:  Seit dem 01.April 2015 müssen Fahrzeuge für eine Kurzzeitzulassung eine aktuelle TÜV-Bescheinigung vorweisen können. Ausnahmen: Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Untersuchungsstelle sind auch in Zukunft ohne TÜV-Plakette erlaubt. Allerdings muss das Fahrzeug verkehrssicher sein. Zudem folgt dem Stadtkürzel eine mehrstellige Zahlenkombination.

Die Optik des Kurzzeitkennzeichens unterscheidet sich damit deutlich von der, der regulären Kennzeichen. Am rechten Rand ist ein gelbes Feld in drei Reihen mit schwarzen Zahlen ein Datum geprägt. Das ist das Ablaufdatum des Kurzzeitkennzeichens. Die Nummernschilder sind ab Ausstellungsdatum immer fünf Tage gültig und können nicht verlängert werden. Diesem Umstand verdankt das Kennzeichen auch seinen Beinamen „5 Tages Kennzeichen“. Die 5 Tages Kennzeichen sind nicht von einem Fahrzeug auf weitere Fahrzeuge übertragbar. Sie werden stets nur für ein Kfz ausgestellt.

Kurzzeitkennzeichen

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